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Akademie Beratung
Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung

Vier Fragen, bevor Sie anfangen.

Was gibt es, was kostet es, wie wird unterrichtet und wie fängt man an. Der Balken oben zeigt, wie weit Sie sind.

FRAGE 02

Was kostet es?

Für die meisten nichts. Arbeitsuchende über den Bildungsgutschein, Beschäftigte über ihren Betrieb nach Paragraf 82 SGB III. Die Förderung ist eine Ermessensentscheidung, kein Rechtsanspruch.

100Prozent der Lehrgangskosten für Betriebe unter 50 Beschäftigten
75Prozent Zuschuss zum weitergezahlten Arbeitsentgelt
150Euro Weiterbildungsgeld im Monat für Arbeitslose
FRAGE 03

Wie wird unterrichtet?

Online heißt virtueller Klassenraum zu festen Zeiten, mit Dozentin oder Dozent und fester Gruppe. Keine aufgezeichneten Vorlesungen. Praxis heißt: jede Person führt jede Übung selbst durch.

8Unterrichtseinheiten je Kurstag, von 8:30 bis 15:45 Uhr
45Minuten je Unterrichtseinheit
12Teilnehmende höchstens, in Theorie wie Praxis
FRAGE 04

Wie fängt man an?

Mit einem Anruf. Zwanzig Minuten reichen, um das Bildungsziel zu klären und die Maßnahmenummer zu notieren, die Sie im Gespräch bei der Agentur brauchen.

Rufen Sie an, wir klären den Rest

Auch dann, wenn am Ende ein anderer Träger besser passt. Das sagen wir Ihnen offen.

0951 923456 70 Rückruf vereinbaren